Herzlich willkommen auf der offiziellen Webseite der “NEW TERRA TRADING COMPANY”. Wir wünschen euch viel Spaß beim durchstöbern der Seiten. Eure aussagekräftigen Bewerbungen nehmen wir gerne entgegen.
Eine Gruppe von Freunden hat sich im Terra-System zusammengefunden um den überstandenen Wehrdienst bei der UEE feierlich zu beenden. Das dieses Ende eigentlich ein Anfang werden sollte, stand bis dahin noch in den Sternen…
Nach etlichen Stunden von gemeinsam erzählten Erinnerungen wird einem jeden der Freunde klar, dass das nun der Abschied von den gemeinsamen Abenteuern ist, das es kein “wir” oder “uns” mehr gibt, sondern das nun jeder sein eigenes Glück sucht…
Doch die Alternativen sehen nicht gut aus. Es führt kaum ein Weg an der UEE vorbei und selbst dann ist man doch sehr stark auf diese angewiesen. Seit dem Jahr 2920 ist es auch ohne Kontakte fast unmöglich auf der Erde noch lohnendes Leben zu führen. Die Reichen werden immer reicher und die Armen immer ärmer… Das “SynthWorld Project” verschlingt Unsummen von Geldern und die sozial Schwachen bleiben dabei auf der Strecke. Das politische System frustriert die Freunde zusehends und schmälert ihre Freude der wiedergewonnenen Freiheit.
Keiner will zu den Armen gehören, keiner will wieder auf die UEE oder sonst wen angewiesen sein, keiner will wieder zurück zum Militär und sich jemanden unterordnen…
Warum nicht die neuen Welten erkunden? Mit ihrem Sold ließe sich sicherlich etwas gemeinsam aufbauen. Warum nicht etwas versuchen, was vor Jahrhunderten schon einmal funktionierte und viele Menschen für ihren Mut und ihre Idee belohnte?
Warum nicht eine Company gründen die wie die “East India Company” und andere im 16. Jahrhundert die Welt bereiste und durch Handel zu Macht und Reichtum gelangte?
Doch geht es heute nicht nur um eine Welt, sondern um viele Welten, welche bereist und erforscht werden wollen…
Und so wurde im Jahr 2942 die “NEW TERRA TRADING COMPANY” gegründet.
Wir haben diese Firma gegründet, weil wir in erster Linie Spaß haben wollen. Als wir auf das Spiel STAR CITIZEN aufmerksam wurden, hielt sich die Euphorie noch in Grenzen. Keiner wusste ob SC das wird, was Chris Roberts verspracht. immerhin war er 10 Jahre aus der Branche verschwunden. Hat keine Spiele mehr entwickelt oder war ein Teil einer Spielentwicklung. Mit der Zeit kamen immer mehr Informationen an das Tageslicht und man konnte feststellen es ist ihm wirklich wichtig die Weltraumsimulation wieder aufleben zu lassen. Nachdem der 1. von uns einmal Feuer gefangen hatte, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch der Rest von uns infiziert wurde und sich auch an dem Ereignis SC beteiligen wollte.
Wir haben alle nach und nach “gespendet” und unsere Pakete mit Raumschiffen erhalten. Der nächste Gedanke war was wollen wir eigentlich in dem Spiel erreichen? Welchen Tätigkeiten wollen wir nachgehen? Sind wir da auf einer Wellenlänge? Gründen wir eine eigene Firma oder wollen wir einer anderen Organisation beitreten?
Da wir uns ja schon länger kennen und das ein oder andere Spiel zusammen gespielt haben und immer noch tun, fiel uns die Entscheidung leicht eine eigene Firma zu gründen. Wir haben uns darauf geeinigt das große Ziel Handel und Transport zu verfolgen. Und uns erst einmal einen Namen in der Branche zu machen. Sicher ist es später unser Ziel eine Fabrik unser Eigentum nennen zu können. Und somit den Unterhalt unserer Flotte besser handhaben zu können.
Aber auch die Söldner werden bei uns auf Ihren Spielspaß kommen. Denn unsere Flotte wird auch einen Begleitschutz brauchen. Oder ein Kopfgeld wird auf eine immer wieder angreifende Piratentruppe ausgesetzt.
Jede größere erfolgreiche Firma hat auch Ihre Schattenseiten es kann durchaus auch einmal möglich sein, dass man einen Mitbewerber ärgern möchte und somit einen kleinen Angriff auf seine Flotte fliegt.
Wer auch diese Ziele im Auge hält und nicht zu den Hardcore zockern gehört (Reallife geht immer vor), darf sich gerne bei uns Bewerben. Wir wollen nicht zu den größten, erfolgreichsten Organisationen gehören, die 24/7 am suchten sind. Bei uns soll der Spielspaß im Vordergrund stehen, dennoch wollen auch wir unseren Beitrag im Universum leisten.
Zwischen der New TERRA TRADING COMPANY, mit Sitz in Terra Prime,
– nachfolgend “Arbeitgeber” genannt –und Herrn/Frau …………………………………………………………………………………………
wohnhaft in “The Verse”
- nachfolgend “Arbeitnehmer/in” genannt -
wird folgender fiktive Arbeitsvertrag geschlossen.
Das Arbeitsverhältnis beginnt bei Eintritt der “NEW TERRA TRADING COMPANY”, dieser kann zuvor einer Einladung bzw. einer schriftlichen Bewerbung voraus gegangen sein.
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits fristlos gekündigt werden.
Der Arbeiter/in wird für die Dauer der oben genannten Probezeit als Praktikant eingestuft. Diese muss er im Firmenkürzel mit klein “p” (Bsp. NTTCp) Anzeigen.
Nach Ablauf der Probezeit wird der Arbeitnehmer/in seiner Kenntnis und Fertigkeiten nach eingestuft. Er erhält aber mindestens den Rang eines Arbeiters/in.
Er/Sie verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar sind.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich einer monatlichen Zuwendung in der Höhe von derzeit 1.000 UEC ( in Worten: Eintausend ) zu leisten.
Soweit eine zusätzliche Zahlung an den Arbeitgeber getätigt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Auch die wiederholte vorbehaltslose Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht auch für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht. Dies gilt insbesondere für eine längere Spielpause, Wehr- und Zivildienst und Freistellung.
Der Arbeitgeber wird zu gegebenen Zeiten sogenannte “Raids” veranstalten, die eine entsprechende Entlohnung für den Arbeitnehmer, sowie einer Zuwendung des Arbeitgebers bedarf.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann der/die Arbeiter/in selbst bestimmen, beträgt mind. so viele Stunden wie Er/Sie aufbringen möchte. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der Einteilung des Privatlebens eines Mitarbeiters.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 255 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der monatlichen Zuwendungen von 6 Wochen nach den vertraglichen Bestimmungen ( siehe § 4 ). Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber schnellst möglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine mündliche Bestätigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer auf den Status “passiv” zu setzen. Dies gilt insbesondere nach längerer unangemeldeten Abwesenheit.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der “NEW TERRA TRADING COMPANY” Stillschweigen zu bewahren.
Bei zuwider Handlung werden gegeben falls Söldner bzw. Kopfgeldjäger auf den ehemaligen Arbeitnehmer angesetzt. Des weiteren ist nicht auszuschließen, dass die Firma selbst in Aktion tritt.
Jede entgeltliche Nebenbeschäftigung ist erwünscht, so lange der Ruf der “NEW TERRA TRADING COMPANY” nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Eine Nebenbeschäftigung im Sinne eines weiteren Arbeitsverhältnisses bedarf einer Zustimmung des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er die Regeln des Arbeitgebers nicht einhält, für unbestimmte Zeit auf den Status “Praktikant” zurückgestuft zu werden und diesen auch im Firmenkürzel trägt ( siehe § 2 ). Der Aufsichts- und Betriebsrat werden sich zu gegebener Zeit auf widereingleiderung des Arbeitnehmers beraten. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
Nach Ablauf der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Die Kündigung bedarf der mündlichen Form, es ist die Anwesenheit eines Vorgesetzten ( Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Teamleiter ) unabdingbar. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch anfallenden Vergütungen aus Raids sowie eventueller Guthaben auf dem Firmenkonto. In der Zeit der Freistellung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verwendung des Firmenkürzels.
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens jedoch mit der Auflösung der “NEW TERRA TRADING COMPANY”.
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung der UEE.
Firmeninterne Zusammenkünfte oder auch “Raids” bezeichnet, sind Veranstaltungen die vom Arbeitgeber genehmigt werden oder als solche betrieben werden. Dabei soll in erster Linie das Zusammenspiel der Arbeiter/inen im Vordergrund stehen. Des weiteren soll eine Maximierung des Stammkapitals des Arbeitgebers angestrebt werden.
Der Arbeiter/in hat hierbei die Möglichkeit Eigenkapital beizusteuern welches nach erfolgreichem Einsatz ( z.B Handel, Aufträge ) nach einer festgelegten Formel mit Gewinn aufgeteilt wird. Der Arbeitgeber erhält hierbei eine Zuwendung von 10% des Bruttoverdienstes.
Seine privaten Raumschiffe kann man in den Besitz des Arbeitgebers geben, dabei bleibt die Eigentümerschaft des Arbeiters unberührt. Nur mit Einwilligung des Arbeiters/in wird das Raumschiff auch an andere Mitarbeiter verliehen. Welche eine Leihgebühr an den Eigentümer zu entrichten haben. Für den Fall des Verlustes haftet der Mieter für den Ersatz des Vehikels.
Bei den unter § 13 genannten Raids kann man seine privaten Raumschiffe entweder selbst steuern oder wie oben beschrieben verleihen. Für eventuell anfallende Reparaturkosten, verbrauchte Munition und Treibstoff kommt der Arbeitgeber nur im Falle eines Abschlusses der Mission auf. Diese werden aus dem Bruttoverdienst des erfolgreichen Raids entwendet.
Der Eigentümer eines Raumschiffes ist für die Versicherung seines Vehikels selbst in Verantwortung zu nehmen. Sollte er keine LTI ( Lifetime Insurance ) besitzen, so muss er sich eigenständig um die Abschlüsse bzw. Verlängerungen der Verträge kümmern.
Der Arbeitgeber als Besitzer haftet keinesfalls für den Verlust eines nicht versicherten Raumschiffes.
Hat jegliche Rechte um die Firma zu leiten
Verwaltet Arbeiter, teilt Ränge und Rollen zu
Verwaltet Bewerber und sucht neue Mitarbeiter
Sorgt dafür, dass die Firma eine Markenbildung erfährt
Der Firmengründer ist stets bemüht die Interessen des Arbeitgebers zu waren. Er handelt im Namen des Arbeitgebers zum Wohle der Gemeinschaft. Er wird einmalig von den Mitarbeitern gewählt und erhält fortan Immunität, es genügt eine einfache Mehrheit. Diese kann nur in schwerwiegenden Fällen angegriffen werden. Es steht im frei seinen Posten zur Verfügung zu stellen.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus 2 Mitarbeitern zusammen, Sie sollen die Interessen des Arbeitgebers waren. Dabei unterstützen Sie den Firmengründer bei seiner Arbeit und vertreten ihn bei Abwesenheit. Die Wahl wird durch die Mitarbeiter getätigt und unterliegt dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Ein Aufsichtsratsmitglied unterliegt einer sogenannten Immunität und kann nur in schwerwiegenden Fällen durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Jedoch besteht die Möglichkeit seinen Posten freiwillig zur Verfügung zu stellen. Es finden Neuwahlen statt.
Der Betriebsrat setzt sich aus allen restlichen Mitarbeitern zusammen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören. Es werden zuvor beschlossene Bestimmungen des Firmengründers im Einklang des Aufsichtsrates verabschiedet. Hierbei liegen demokratische Wahlverfahren zu Grunde, es zählt die 2/3 Mehrheit aller Mitarbeiter.
Des weiteren hat jedes Betriebsratsmitglied das Recht Ideen und Anregungen hervor zu bringen. Diese können dem Aufsichtsrat bei Aufsichtsratssitzungen vorgetragen werden.
Vertragsänderungen werden durch den Firmengründer im Einklang des Aufsichtsrates beschlossen. Diese müssen durch den Betriebsrat verabschiedet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nur so viel Zeit in das Spiel zu investieren, die er auch selbst Aufbringen kann. Reallife steht immer an 1. Stelle und wird in allen Handlungen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.