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Nachtmeister's Drachen / NIGHTDRACO

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    Exploration
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    Trading

Nachtmeister’s Drachen ist eine Orga für Anfänger und Fortgeschrittene, bei denen sich die Mitglieder gegenseitig helfen ohne hierfür eine Gegenleistung zu erwarten. Jeder Forscher, Händler und Miner ist willkommen, offensichtliche Piraten werden geächtet. Gemeinsam sind wir stark.



History

Historie der Organisation:
  • 04.08.2950 – Gründung der Organisation
  • 05.08.2950 – Erste Version des Organisation Manifestes
  • 05.08.2950 – Erste Version der Charta

Manifesto

Oberstes Ziel ist es sich gegenseitig zu Helfen. Hierbei ist es nicht wichtig, ob dies durch die Weitergabe von Informationen, dem Ausleihen von Schiffen und/oder Geleitschutz beim Abbau von Erzen oder Transportaufträgen geschieht. Hilfeleistungen bei Angriffen und die Unterstützung von Mitgliedern die in einen Kampf verwickelt sind ist ebenso erwünscht. Wichtig ist nur, dass dies möglichst ohne die Forderung einer Gegenleistung und unter dem nötigen Respekt gegenüber den Mitgliedern dieser Organisation, sowie gegenüber weiteren, friedlichen Organisationen geschieht.

Die Mitgliedschaft ist nicht beschränkt und jeder darf gerne in weiteren Organisationen Mitglied sein, sofern sich die Ausrichtung der Organisationen auf Grund deren Charta nicht gegen die Mitglieder dieser Organisation richtet. Dies betrifft Organisationen die offensichtlich nur dem Antrieb folgen Piraterie zu betreiben. Weitere Einschränkungen gibt es diesbezüglich keine.

Charter

I. Allgemeine Grundsätze

1. Die Mitglieder dieser Organisation haben sich dem friedlichen Miteinander verschrieben.
2. Ziele dieser Organisation sind Handel, Transport und Forschung.
3. Wir ächten aggressives Auftreten gegenüber Menschen oder Angehörigen einer nicht-menschlichen Rasse.

II. Entscheidungen der Organisation

4. Diese Organisation beruft sich auf demokratische Grundregeln, d.h. die Mehrheit entscheidet.
5. Abweichend hierzu hat der Gründer der Organisation ein Veto-Recht, welches einen Mehrheitsbeschluss zunächst aufschiebt.
6. Sollte der Gründer von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, muss zeitnah (innerhalb von 72 Stunden) ein Gremium aus Mitgliedern der Organisation gebildet werden, mit der Befugnis das Veto des Gründers zu überstimmen.
7. Das unter (6.) erwähnte Gremium muss aus einer ungeraden Anzahl, mindestens jedoch aus 3 Mitgliedern bestehen.
8. Jedes Mitglied kann in das unter (6.) erwähnte Gremium gewählt werden.
9. Der Gründer der Organisation darf sich nicht zur Wahl des unter (6.) erwähnten Gremiums stellen.
10. Die Zusammensetzung des unter (6.) erwähnten Gremiums wird durch Wahl aller Mitglieder entschieden. Hierzu hat jedes Mitglied eine einzelne Stimme die sie/er abgeben kann.
11. Das Gremium muss dem Gründer der Organisation Gelegenheit geben seine Argumente zu äußern, bevor sich das Gremium für eine Entscheidung zur Beratung zurückzieht.
12. Nach der Entscheidung des Gremium wird dieses Aufgelöst.

III. Ausschluss von Mitgliedern

13. Der Ausschluss von Mitgliedern kann durch den Gründern umgehend vorgenommen werden, sobald dieser Kenntnis über Tätigkeiten des auszuschließenden Mitglieds erlangt.
14. Das auszuschließende Mitglied hat das Recht auf eine Anhörung.
15. In besonderen Fällen kann ein Gremium (s. 6. ff.) die Entscheidung über den Ausschluss aufheben.